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Umzugs-Abzocker: So erkennen Sie seriöse Umzugsunternehmen und vermeiden Abzocke
Umzugs-Abzocker, um einen stressfreien Umzug zu gewährleisten, empfiehlt es sich, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Jedoch ist es wichtig, einige Dinge zu beachten, damit der Wohnungswechsel nicht zu einer Kostenfalle wird.
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Wenn ein Umzug bevorsteht, werben viele Umzugsunternehmen oft mit attraktiven Fest- und Stundenpreisen, die Tragen, Transport und Montage einschließen. Allerdings entspricht die Realität häufig nicht den Erwartungen. Manche Unternehmen stellen beispielsweise die Rechnung, bevor Ihre Kisten und Möbel wieder an ihrem Bestimmungsort angekommen sind, oder die tatsächlichen Umzugskosten können deutlich höher ausfallen als ursprünglich veranschlagt.
Umzug mit Spedition: 7 Tipps für Umzugsunternehmen
Umzug mit Spedition: 7 Tipps für Umzugsunternehmen
Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Wohnungswechsel mit Umzugsunternehmen nicht auf Umzugs-Abzocke hereinzufallen:
1. Vergleichsangebote einholen
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend. Daher ist es ratsam, rechtzeitig vor dem Umzug Angebote von mehreren Umzugsunternehmen einzuholen. Wenn Ihr neues Zuhause sich in einer anderen Stadt befindet, kann es sich lohnen, auch lokale Möbelspediteure in den Preisvergleich einzubeziehen.
2. Alle Leistungen prüfen
Vor der Erstellung eines Kostenvoranschlags durch Umzugsunternehmen führen die Spediteure eine Vor-Ort-Besichtigung durch, um Informationen über die Größe, Lage der Wohnung und das Umzugsgut zu erhalten. Dadurch können die Unternehmen einschätzen, wie viel Volumen von einem Ort zum anderen transportiert werden muss. Es ist ratsam, in Beratungsgesprächen alle Einzelleistungen des Umzugs durchzugehen und schriftlich festzuhalten.
3. Unterschiedliche Abrechnungsverfahren
Umzugsunternehmen berechnen entweder nach Aufwand und Stunden oder bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Unabhängig von der Kalkulationsmethode ist es wichtig, dass im schriftlichen Kostenvoranschlag alle vereinbarten Leistungen des Möbelspediteurs aufgeführt sind. Dies umfasst alles von der Aufstellung des Halteverbotsschilds vor dem Haus über den Einsatz eines Außenlifts bis hin zu Packmaterial und Montagearbeiten. Neben den Einzelleistungen sollte auch die Mehrwertsteuer im Angebot enthalten sein.
4. Abrechnung nach Aufwand
Wenn die Arbeitsleistung des Umzugsunternehmens nach Stunden berechnet wird, ist nicht nur der Stundenpreis von Bedeutung. Ebenso wichtig ist es sicherzustellen, dass die für die verschiedenen Leistungen angesetzten Stunden angemessen sind, zum Beispiel die Anzahl der benötigten Packer. Wenn der festgelegte Zeitrahmen überschritten wird, können Nachforderungen drohen. Es wird jedoch noch als akzeptabel angesehen, wenn die Mehrkosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag zwischen 15 und 20 Prozent liegen.
5. Festpreis vereinbaren
In den meisten Fällen ist es ratsam, einen Festpreis zu vereinbaren. Auf diese Weise können Sie die Preise im Voraus genau vergleichen und die entstehenden Kosten planen. Umzugsunternehmen bieten in solchen Fällen einen verbindlichen Preis für die gesamte Umzugsleistung an. Sollte sich der Möbelspediteur dabei verkalkulieren, indem er beispielsweise die Zahl der Arbeitsstunden zu niedrig ansetzt, trägt er den Mehraufwand. Wenn jedoch zu viele Stunden veranschlagt werden, haben Sie als Kunde das Nachsehen. Daher sollte der Leistungsumfang beim Festpreis möglichst genau im Voraus bestimmt und vertraglich in allen Einzelheiten festgehalten werden.
6. Umzugsschäden
Wenn während des Umzugs etwas zu Bruch geht, sind nicht alle Schäden automatisch versichert. Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel nur für von ihm verursachte Schäden bis zu maximal 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut gemäß § 451e Handelsgesetzbuch. Diese Haftungssumme kann als Verbraucher nicht unterschritten werden, kann jedoch über eine Vereinbarung mit dem Umzugsunternehmen erweitert werden.
Versicherungen decken in der Regel nur den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Hausrats ab. Bei einem höheren Absicherungsbedarf kann jedoch oft eine Zusatzversicherung über den Spediteur abgeschlossen werden.
Es ist wichtig zu beachten: Die Beweislast für Transportschäden liegt beim Kunden.
7. Meldefristen
Offensichtliche Schäden, wie Schrammen am Mobiliar oder zerbrochenes Glas, müssen Sie spätestens bis zum Tag nach dem Umzug beim Umzugsunternehmen melden. Nicht offensichtliche Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind, können Sie bis zu 14 Tage nach dem Umzug dem Spediteur anzeigen.